Strafe wg. Covid19-Gesetzen- Was tun?
Du hast eine Strafe wegen Verstoß gegen Covid-19 Maßnahmengesetz erhalten?
NICHT ZAHLEN. SCHREIBE EINEN EINSPRUCH.
!!!Laut COVID19-Notmaßnahmenverordnung (§19, Absatz 1, Z 2 COVID-19_NotV) ist es (weiterhin) erlaubt den privaten Wohnbereich zum Zwecke der Teilnahme an einer Versammlung nach dem Versammlungsgesetz zu verlassen!!! Darauf kannst du dich, wenn du auf der Strasse kontrollierst wirst, berufen.
Die Polizei kann nun auch direkt Strafzettel bezüglich der Verordnung des Gesundheitsministeriums gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes verteilen. Wer so ein „Strafmandat“ bezahlt, verzichtet auf jegliches Rechtsmittel! Daher daher die Empfehlung, auf keinen Fall zu bezahlen und im dann folgenden Verwaltungsstrafverfahren Einspruch zu erheben.
Hier findest du einen einfach formulierten Artikel von der Basisgewerkschaft WAS (Wiener Arbeiterinnen Syndikat) , was du tun kannst, wenn dir mit einer Anzeige gedroht wird und warum du nicht zahlen sollst.
Weitere Informationen zu gesetzlichen Regelungen und eine Anleitung für den Umgang mit Strafen in Österreich findest du hier bei: Coview (Social and political Covid19-Watchgroup) .
Unterstuetzung und Beratung bietet auch die Rote Hilfe Wien an.
Verwaltungsstrafen– was tun? Hier findest du einen kurzen Ueberblick.
Strafrechtliche Ermittlungen – mehr Informationen findest du hier.